POLITIK
Impfstoffvereinbarung: Streit um Gerichtsbeschluss


Keine Beschränkung
Der 8. Senat des LSG entschied jedoch, dass die Vertragskonstruktion keine rechtliche Beschränkung des Anbieterkreises darstellt. Das LSG betonte in seinem Beschluss, die streitige Vereinbarung überlasse es vielmehr „vollständig den Apothekern, bei welchem pharmazeutischen Anbieter sie sich einen quadrivalenten Grippeimpfstoff besorgen“. Der Apotheker sei rechtlich keinen Beschränkungen unterworfen. Die Vereinbarungen würden lediglich die Höhe der Vergütung bestimmen, die der Apotheker für die Beschaffung dieses Impfstoffs erhalte, schreiben die Richter des 8. Senats. Damit werde zwar indirekt auf das Verhalten des Apothekers eingewirkt, weil sich dieser ökonomisch unsinnig verhielte, wenn er einen entsprechenden Impfstoff eines Anbieters bestellen würde, dessen Preis höher als der vereinbarte Festbetrag sei. Dieser Effekt beruhe jedoch „nicht auf einer rechtlichen Beschränkung des Anbieterkreises auf den günstigsten Hersteller, der im Rahmen eines normalen Vergabeverfahrens den exklusiven Zuschlag erhält, sondern auf dem marktwirtschaftlichen Mechanismus, dass das teurere Produkt aufgrund des Festbetrags nicht nachgefragt wird“, so das LSG. Der pharmazeutische Unternehmer müsse daher den Preis senken, um sein Produkt verkaufen zu können.
Die AOK Nordost erklärte, die Entscheidung zeige, dass die Krankenkassen sich mit der Vereinbarung an geltendes Recht gehalten hätten. In der Begründung werde ausdrücklich betont, dass die Vereinbarungen produkt- und herstellerneutral ausgestaltet seien und weder direkt noch indirekt einen bestimmten Hersteller bevorzugten. Zugleich mache das LSG deutlich, dass das Sozialrecht keinen Schutz der Hersteller zur „einseitigen“ Festsetzung eines Listenpreises ohne Wettbewerb beinhalte. „Es ist ein normaler marktwirtschaftlicher Mechanismus, dass das teurere Produkt nicht oder weniger stark nachgefragt wird. Die Pharmaunternehmen können durch Anpassung ihres Abgabepreises jederzeit ihre Chance auf Teilnahme am Marktgeschehen nutzen“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost.
Gesetzgeber will reagieren
Die Union kündigt hingegen gesetzliche Nachbesserungen an. „Die Vorgehensweise entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers“, sagte Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Nachfrage. Dort, wo es aufgrund von vertraglichen Konstruktionen auch künftig nur einen Anbieter dieser Impfstoffe geben werde, müssten Impfstoffengpässe befürchtet werden. Die Versorgung dürfe nicht in Gefahr geraten. „Wir alle wissen, wie anfällig Impfstoffe in der Herstellung sind. Als Gesetzgeber planen wir, hier eine entsprechende Nachjustierung vorzunehmen und damit vertragliche Schlupflöcher zu schließen“, sagte sie. Thorsten Maybaum
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