BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL)


Bekanntmachungen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL):
Extrakorporale Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz
Vom 19. April 2018
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. April 2018 beschlossen, die Anlagen I und II der Richtlinie des G-BA zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz S. 1523), zuletzt geändert am 17. November 2017 (BAnz AT 31.01.2018 B2), wie folgt zu ändern:
I. In Anlage I (Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden) wird folgende Nummer 26 angefügt:
„26. Extrakorporale Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz bei Fasciitis plantaris
§ 1 Beschreibung der Methode
Die Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) zur Behandlung von Fersenschmerzen bei Fasciitis plantaris kann als fokussierte oder radiale ESWT erbracht werden. Hierbei werden bei der fokussierten ESWT Stoßwellen und bei der radialen ESWT Druckwellen mittels eines Therapiegeräts von außen in das zu behandelnde Gewebe eingebracht.
§ 2 Indikation
Die ESWT beim Fersenschmerz bei Fasciitis plantaris darf zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden bei Patientinnen und Patienten, bei denen
1. der Fersenschmerz die gewohnte körperliche Aktivität über mindestens sechs Monate eingeschränkt hat und
2. während dieser Zeit unterschiedliche konservative Therapieansätze (pharmakologische und nicht-pharmakologische) einschließlich patientenzentrierter Maßnahmen (darunter mindestens Schonung, Dehnübungen und Einlagen) über einen ausreichenden Zeitraum ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt wurden.
§ 3 Anwendung der Methode
Die ESWT kann pro Krankheitsepisode für jeden betroffenen Fuß in maximal drei aufeinanderfolgenden Sitzungen angewendet werden.
Die Krankheitsepisode im Sinne von Satz 1 umfasst das Kalendervierteljahr der ersten Sitzung sowie die drei darauffolgenden Kalendervierteljahre.
§ 4 Anforderung an die fachliche Qualifikation
Zur Durchführung der ESWT beim Fersenschmerz bei Fasciitis plantaris im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt sind Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin. Die Facharztbezeichnung richtet sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließt auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.“
II. In Anlage II werden in Nummer 23 folgende Wörter angefügt:
„mit Ausnahme der in Anlage I Nummer 26 aufgeführten Indikation der ESWT“
III. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 19. April 2018
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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