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Pflegepersonaluntergrenzen: Gesundheitsministerium will selbst entscheiden


Nachdem sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband nicht auf Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern einigen konnten, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz eine Ergänzung vorgenommen und eine Rechtsverordnung angekündigt. Darin soll festgelegt werden, dass das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus jährlich – erstmals zum 31. Mai 2020 – einen Pflegepersonalquotienten festlegt, der das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte im Pflegedienst zu dem Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreibt. Darauf basierend will das BMG eine Untergrenze für das erforderliche Verhältnis zwischen Pflegepersonal und Pflegeaufwand festlegen, bei der davon ausgegangen werden könne, dass eine nicht patientengefährdende pflegerische Versorgung noch gewährleistet sei, wie es heißt. „Hat ein Krankenhaus einen hohen Pflegeaufwand bei einer verhältnismäßig geringen Pflegepersonalausstattung, gilt dies als Indikator dafür, dass eine qualitativ hochwertige Pflege nicht gewährleistet ist und damit eine patientengefährdende Versorgung in der Pflege in Kauf genommen wird“, schreibt das BMG. Kliniken sollen eine Einspruchmöglichkeit erhalten. Für Häuser, die die Untergrenze nicht einhalten, soll es – eventuell gestufte – Sanktionen geben. Diese soll zunächst die Selbstverwaltung festlegen. Der Bundesrat muss der Rechtsverordnung laut Gesetzentwurf zustimmen. may
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