POLITIK
Bedarfsplanung: Neue G-BA-Richtlinie wird verschoben
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Die Frist zur Fertigstellung der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) soll auf den 30. Juni 2019 verschoben werden. Bis dahin erhält der G-BA Zeit, unter anderem die Verhältniszahl, die die Anzahl der Einwohner je Arzt festlegt, neu zu bestimmen und dafür auch die Ergebnisse eines noch ausstehenden Gutachtens zu prüfen.
Bis dahin sollen die Zulassungsbeschränkungen bei der Neuzulassung von Rheumatologen, Psychiatern und Kinderärzten keine Anwendung finden. In ländlichen Gebieten sollen zudem die Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärzten entfallen. Für welche Gebiete dies gilt, sollen die Bundesländer selbst entscheiden können. fos
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