BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
4. Änderungsvereinbarung zu den Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen


4. Änderungsvereinbarung zu den Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen
vom 30. November 2015
1. In Anlage 2 wird § 4 „Kündigung„ um einen neuen Absatz 2 ergänzt:
(2) Bei Änderungen der Heilmittel-Richtlinie werden sich die Partner der Rahmenvorgaben umgehend auf die aufgrund dieser Änderungen erforderlichen Anpassungen in Anhang 1 dieser Anlage verständigen. Die Partner sind sich darüber einig, dass das Schiedsamt nach § 89 Abs. 4 SGB V entscheidet, falls diese Verständigung nicht im Konsens gelingt.
2. Inkrafttreten
Die Vereinbarung tritt zum 01.08.2018 in Kraft.
Berlin, den 17.07.2018
GKV-Spitzenverband
Kassenärztliche Bundesvereinigung
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