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Bundesrechnungshof: Kassen für mangelnde Kontrolle von Kliniken gerügt


Der Bundesrechnungshof (BRH) hat eine unzureichende Kontrolle der Krankenhäuser durch die Krankenkassen kritisiert. Einem Prüfbericht zufolge verzichten viele Kassen bereits seit Jahren „freiwillig“ auf die Rechnungsprüfung von Krankenhausbehandlungen, wie das Handelsblatt berichtet. Laut BRH haben die Kassen spezielle Verträge mit Kliniken, in denen diese bei nicht erfolgter Prüfung einer pauschalen Kürzung der Rechnungen zustimmen. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, monierten die Rechnungsprüfer. Sie sehen in den Sondervereinbarungen einen Verstoß gegen die gesetzliche Verpflichtung der Kassen, bestimmte Abrechnungen einer Prüfung zu unterziehen. „Im Ergebnis führt dieser Verzicht zu einer systemwidrigen Vergütung der Krankenhausleistungen“, heißt es. Namen einzelner Krankenkassen werden in dem Papier nicht genannt. In Stellungnahmen für den Rechnungshof verwiesen die betroffenen Kassen auf Einsparungen, weil sie durch ihr Vorgehen „aufwendige Abrechnungsprüfungen“ vermeiden könnten. Das Bundesministerium für Gesundheit wird vom BRH aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kassen künftig keine solche rechtswidrigen Vereinbarungen mehr schließen. Der Rechnungshof bittet notfalls um eine gesetzliche Klarstellung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft verlangte, das Abrechnungssystem zu vereinfachen. Man benötige „nicht mehr, sondern weniger Prüfungen“, hieß es.
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