ArchivDeutsches Ärzteblatt35-36/2018Pflegepersonaluntergrenzen: Bundesministerium für Gesundheit legt Details per Verordnung fest

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Pflegepersonaluntergrenzen: Bundesministerium für Gesundheit legt Details per Verordnung fest

Maybaum, Thorsten

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Die auf den Weg gebrachte Verordnung regelt, wie viele Patienten eine Pflegekraft maximal versorgen darf. Foto: sudok1/stock.adobe.com
Die auf den Weg gebrachte Verordnung regelt, wie viele Patienten eine Pflegekraft maximal versorgen darf. Foto: sudok1/stock.adobe.com

Ab dem 1. Januar 2019 wird es Pflegepersonaluntergrenzen – zunächst für vier pflegeintensive Krankenhausbereiche – geben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, mit der es die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) selbst festlegt. Demnach sollen PPUG für die Intensivmedizin, die Geriatrie, die Kardiologie und die Unfallchirurgie gelten. Die PPUG werden als Verhältnis zwischen der Patientenzahl und Anzahl der Pflegekräfte festgeschrieben. Dabei werden laut Ministerium vier Kategorien von Schichten unterschieden: Tag- und Nachtschichten an Wochentagen sowie Tag- und Nachtschicht an Wochenenden und Feiertagen. Das Ministerium nennt zwei Beispiele. Auf der Intensivstation in der Tagschicht an einem Wochentag darf eine Pflegekraft künftig höchstens zwei Patienten betreuen, in der Nachtschicht drei Patienten. In der Unfallchirurgie in der Tagschicht an einem Wochentag darf eine Pflegekraft höchstens zehn Patienten betreuen, in der Nachtschicht 20 Patienten. Hintergrund der Ersatzvornahme des Ministeriums ist, dass sich Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband zuvor in Verhandlungen nicht auf Pflegpersonaluntergrenzen verständigen konnten. Bereits seit Juli des vergangenen Jahres hätten Krankenhäuser und Krankenkassen den Auftrag gehabt, Personaluntergrenzen für pflegesensitive Krankenhausbereiche selber festzulegen. „Diese Verhandlungen sind gescheitert“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dieses „Versagen der Selbstverwaltung“ erfordere das Handeln der Politik „zum Schutz der Patienten und Pflegekräfte“. may

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