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Besondere Versorgungsformen: Qualitätsverträge zwischen Kassen und Kliniken möglich
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Krankenkassen und Krankenhäuser können jetzt Qualitätsverträge schließen, um die Versorgung von Patienten zu verbessern. Auf entsprechende Rahmenbedingungen haben sich GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verständigt. Zu den vier zunächst vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgewählten Leistungsbereichen gehören die endoprothetische Gelenkversorgung, Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patienten, Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten und die Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus. Das Krankenhausstrukturgesetz sieht vor, dass Kassen und Krankenhäuser Qualitätsverträge abschließen können, um besondere Versorgungsformen anzuwenden und zu finanzieren. Eine wissenschaftliche Untersuchung soll klären, ob damit eine Weiterentwicklung der Qualität in den Kliniken einhergeht. kna/may
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