ArchivDeutsches Ärzteblatt PP9/2018Geburtenregister: Bundeskabinett beschließt dritte Geschlechtsoption

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Geburtenregister: Bundeskabinett beschließt dritte Geschlechtsoption

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Dritte Option: Neben „männlich“ und „weiblich“ soll es im Geburtenregister den Eintrag „divers“ geben. Foto: dpa
Dritte Option: Neben „männlich“ und „weiblich“ soll es im Geburtenregister den Eintrag „divers“ geben. Foto: dpa

Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Eintrag „divers“ vorsieht. Die Große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, das derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden. Damit sollten auch Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen künftig nicht mehr zulässig sein. Die Grünen halten den Gesetzentwurf für unzureichend. Nicht akzeptabel sei, dass bei der Änderung des Personenstandes ein ärztliches Attest vorgelegt werden solle. Auch Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen seien abzulehnen. Im parlamentarischen Bundestag würden die Grünen auf deutliche Korrekturen drängen. Die Bundesvereinigung Trans* kritisierte, die Bundesregierung habe eine historische Chance vergeben. Dass für eine Änderung eine medizinische Bescheinigung benötigt werden soll, sei „nicht nachvollziehbar“. dpa

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