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Terminservicestellen: Vermittlung künftig auch in probatorische Sitzungen


Ab Oktober müssen Terminservicestellen (TSS) auch Termine für probatorische Sitzungen bei Psychotherapeuten vermitteln. Zeitgleich tritt eine neue Version des PTV-11-Formulars in Kraft, über das die Terminvermittlung angestoßen wird (siehe Seite 430). Künftig müssen Psychotherapeuten auf dem Formular PTV 11 angeben, ob eine ambulante Psychotherapie „zeitnah erforderlich“ ist. Ist dies der Fall, sind die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, betroffenen Patienten innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine probatorische Sitzung zu vermitteln.
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) sieht diese neue Vorgabe kritisch. Probatorische Sitzungen dienten dazu, die Passung zwischen Patient und Psychotherapeut für eine längerfristige Zusammenarbeit festzustellen. Der vorrangige Weg in die Psychotherapie solle daher weiterhin über die Praxen direkt erfolgen, fordert Benedikt Waldherr, Vorsitzender des bvvp. Die Vermittlung der TSS in die Akutbehandlung bei dringenden Fällen, um die Zeit bis zur Aufnahme in eine Richtlinien-Psychotherapie zu überbrücken, sei vollkommen ausreichend. PB
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