BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
3. Änderungsvereinbarung zu den Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen


Bekanntmachungen
3. Änderungsvereinbarung zu den Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen
vom 30. November 2015
1. Anhang 1 „Besondere Verordnungsbedarfe für Heilmittel nach § 106b Abs. 2 Satz 4 SGB V“ der Anlage 2 wird wie folgt geändert:
Auf Seite 6 in der Zeile „Systemische Sklerose“ mit den ICD-10 Kodes „M34.2“, „M34.8“ und „M34.9“ wird in der Spalte „Ergotherapie“ der Eintrag „SB1/SB5“ durch den Eintrag „SB5/SB7“ ersetzt.
2. Inkrafttreten
Die Vereinbarung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Berlin, den 06.11.2017
GKV-Spitzenverband
Kassenärztliche Bundesvereinigung
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