BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
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Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 425. Sitzung am 21. August 2018 (Präsenzsitzung) nachfolgende zwei Beschlüsse gefasst:
1. Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zu Empfehlungen gemäß § 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 SGB V und § 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V i. V. m. § 87a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2019 gefasst.
2. Der Bewertungsausschuss hat einen Beschluss zur Vorbereitung der Empfehlung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs nach § 87a Abs. 5 Satz 1 SGB V für das Jahr 2019 mit Wirkung zum 21. August 2018 gefasst.
Die Beschlüsse sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesen Beschlüssen sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter https://institut-ba.de veröffentlicht.
Hinweis:
Gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten die Beschlüsse beanstanden.
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