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Nichtinvasive Pränataltests: Kassen rechnen mit Aufnahme in Leistungskatalog


Die gesetzliche Krankenversicherung wird nichtinvasive Pränataltests bei Risikoschwangerschaften demnächst voraussichtlich bezahlen. Diese Einschätzung hat Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, dem Verwaltungsrat mitgeteilt. Man gehe bisher davon aus, dass diese Tests wirksam seien und richtige Ergebnisse lieferten. Daher werde und müsse eine Zulassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfolgen, sagte Pfeiffer. Es sei auch zu berücksichtigen, dass im Vergleich zur bisherigen Methode der Fruchtwasseruntersuchung die Risiken der Tests bei Schwangeren und ungeborenen Kindern geringer oder nicht vorhanden seien. Natürlich sei anzunehmen, dass die Tests aufgrund der geringeren Risiken auch häufiger in Anspruch genommen würden. Allerdings sei die ethische Frage keine, die der G-BA zu beantworten habe. Daher habe man die Politik bereits vor Jahren aufgefordert, eine Diskussion im Parlament zu führen. Der G-BA hatte im Herbst 2016 ein Bewertungsverfahren eingeleitet, in dem geprüft wird, ob nichtinvasive Pränataltests eine Regelleistung der Krankenkassen bei Risikoschwangerschaften werden. Der Vorsitzende Josef Hecken hatte dazu schon damals erklärt, der G-BA habe den Auftrag, wissenschaftlich-technisch zu überprüfen, ob mit dem neuen Verfahren bestimmte Gendefekte zuverlässig erkannt werden könnten. Es sei aber Aufgabe des Gesetzgebers, eine ethisch-politische Diskussion zu führen. may
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