BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Nichtbeanstandung von Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V


Mitteilungen
Die Beschlüsse der 407., 408., 409., 410., 412., 415., 416., 417., 418., 419., 420., 421. und 422. Sitzung des Bewertungsausschusses (schriftliche Beschlussfassung) und der 411., 413. und 414. Sitzung des Bewertungsausschusses (Präsenzsitzung) sowie der 53. und 54. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses (Präsenzsitzung) wurden im Deutschen Ärzteblatt mit dem Hinweis auf die Möglichkeit zur Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Die vorgenannten Beschlüsse wurden vom BMG nicht beanstandet.
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