BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft


Bekanntmachungen
Änderung der Protokollnotiz zu Anlage IV der Vereinbarung
Die Protokollnotiz zu Anlage IV der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V in der Fassung vom 12. April 2017 wird wie folgt geändert:
1. Ziffer I. 3. a. Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Dauer der Übergangslösung gilt bis zum Beginn der Aufgabenübergabe auf die GE am 1. April 2019.“
2. Ziffer II. 2. wird wie folgt gefasst:
„Für die Förderjahre 2017, 2018 und 2019 wird die leistungsbezogene Förderung auf einen Betrag in Höhe von 750 € je Arzt/Ärztin in Weiterbildung festgesetzt. Anpassungen auf der Grundlage konkreter Daten sind möglich. Die Vertragspartner verständigen sich bis zum 1. Oktober 2019 dazu, ob Folgeregelungen getroffen werden.“
3. Die Änderungen treten zum 1. Juli 2018 in Kraft.
Berlin, den 26.Juni 2018
Deutsche Krankenhausgesellschaft, Berlin
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin
Einvernehmen erklärt
PKV-Verband, Köln
Benehmen erklärt
Bundesärztekammer, Berlin
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