

So auch die Wortschöpfer eines Gesetzentwurfs für die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern. So hat kürzlich das dortige Landwirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt: "Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz" (kurz: RkReUAÜG). Und dieses Werk hat nur sechs Paragraphen. Das neue R...gesetz soll es dem Verbraucher ermöglichen, den Weg des Rindes von der Geburt bis zur Fleischtheke nachzuvollziehen. Vorschlag: Unwort des Jahres 1999. Guten Appetit!
Doch auch die EU-Bürokraten sind durchaus in der Lage, dem Bürger leichtverständlich gewisse Richtlinien zu erklären. So zum Beispiel der Artikel 4 der EU-Verordnung Nr. 540/95 zur Festlegung der Bestimmungen für die Mitteilung von vermuteten, unerwarteten, nicht schwerwiegenden Nebenwirkungen: "Für unerwartete vermutete nicht schwerwiegende Nebenwirkungen, die nach Beurteilung des Zulassungsinhabers auf das Arzneimittel zurückgeführt werden können und eine Änderung der Zusammenfassung der Erzeugnismerkmale gemäß Artikel 4 Absatz 2 Ziffer 9 der Richtlinie 65/65 EWG des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie 93/39 EWG, und Artikel 5 Absatz 2 Ziffer 9 der Richtlinie 81/851 EWG des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie 93/40 EWG, erfordern, gelten die Verordnung (EG) Nr. 542/95 der Kommission vom 10. März 1995 über die Prüfung von Änderungen einer Zulassung gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates sowie die Verordnung (EG) Nr. 541/95 der Kommission vom 10. März 1995 über die Prüfung von Änderungen einer Zulassung, die von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaates erteilt wurde."
Alles klar?! rco