ArchivDeutsches Ärzteblatt38/2018Telematikinfrastruktur: Petition fordert Fristverlängerung

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Telematikinfrastruktur: Petition fordert Fristverlängerung

Maybaum, Thorsten

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Ärzte und Krankenkassen haben den Gesetzgeber aufgefordert, die Frist, bis zu der niedergelassene Vertragsärzte und Psychotherapeuten an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein müssen, zu verlängern. Um dem Nachdruck zu verleihen, hat die Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Dr. med. Petra Reis-Berkowicz, beim Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition eingereicht (http://daebl.de/VL47). Ziel der Initiatorin ist es, innerhalb von vier Wochen 50 000 Mitzeichner zu gewinnen. Reis-Berkowicz verweist in der Petition „Kassenarztrecht – Fristverlängerung nach § 291 Abs. 2 b Satz 14 SGB V für verpflichtende Praxen-Anbindung an die TI“ darauf, dass die bestehenden Rahmenbedingungen „so problematisch“ seien, „dass sich die meisten Praxen gar nicht innerhalb dieser Frist anbinden können“. Hintergrund ist die aktuelle Gesetzeslage, wonach bundesweit alle Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bis zum 31. Dezember 2018 an die TI angebunden sein müssen. Erfüllt eine Praxis diese Vorgabe nicht, droht per Gesetz ein Honorarabzug in Höhe von einem Prozent. Unterstützung kam von allen Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Wir – die Vorstände der KBV und der KVen – nehmen es nicht hin, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für etwas bestraft werden sollen, dass sie gar nicht zu verantworten haben“, erklärte Dr. rer. soc. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands. Sowohl KBV als auch Kassen hatten den Gesetzgeber aufgefordert, die Frist zu verlängern. Die Petition kann online oder per schriftlichen Eintrag in Listen unterzeichnet werden. Bei bundesweit 50 000 Unterschriften wird ein „Quorum“ erreicht. Reis-Berkowicz hätte dann die Möglichkeit, das Anliegen vor dem Petitionsausschuss vorzutragen. may

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