BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Änderungen der Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur, Artikel 1, Artikel 2, Inkrafttreten


Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin – andererseits – vereinbaren Folgendes:
Änderungen der Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 291a Abs. 7 Satz 5 SGB V
(Anlage 32 BMV-Ä)
Artikel 1
1. In § 6a wird Absatz 2 gestrichen.
2. In Anlage 2 Absatz 2 wird nach der Tabelle Folgendes angefügt:
„Zusätzlich zu den vorgenannten Pauschalen haben Vertragsarztpraxen mit mehr als 3 Vertragsärzten (kumuliertes Vollzeitäquivalent) Anspruch auf einen einmalig abrechenbaren Komplexitätszuschlag, welcher sich für Vertragsarztpraxen mit mehr als 6 Ärzten (kumuliertes Vollzeitäquivalent) verdoppelt. Dieser Anspruch gilt rückwirkend auch für Praxen, die bereits die Pauschale für die Erstausstattung gemäß § 2 Absatz 1 lit. b. bis d. i. V. m. § 6 Absatz 1 erhalten haben.
3. In Anlage 6 wird Absatz 3 gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 in Kraft.
Berlin, den 17.07.2018
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
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