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Fernbehandlungsverbot: Rheinland-Pfalz schließt sich Votum des Deutschen Ärztetages an


Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung von Patienten im Einzelfall frei gemacht. Die 80 Mitglieder der Vertreterversammlung folgten bei ihrem Votum dem Deutschen Ärztetag. Dieser hatte das geltende Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung bereits im Mai gelockert und die Musterberufsordnung entsprechend geändert. Der Passus der rheinland-pfälzischen Berufsordnung lehnt sich an die Formulierung an, die der Deutsche Ärztetag in Erfurt verabschiedet hatte. Die Änderung wird nun dem Landesgesundheitsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Erst danach kann die Satzungsänderung in Kraft treten.
Kammerpräsident Dr. med. Günther Matheis betonte, der Beschluss „bedeutet jedoch keinen Paradigmenwechsel. Der persönliche Kontakt zwischen unseren Patienten und uns ist und bleibt von entscheidender Bedeutung und stellt weiterhin den Goldstandard ärztlichen Handelns dar“. Die ausschließliche Fernbehandlung sei eine Angebotserweiterung in einem streng limitierten Rahmen. „Die Patientensicherheit steht nach wie vor im Mittelpunkt unserer ärztlichen Bemühungen“, so Matheis.
Er wies darauf hin, dass der ausschließlichen Fernbehandlung Grenzen gesetzt seien – beispielsweise, wenn ein Arzt seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht am Telefon oder Computer nicht nachkommen könne. Außerdem dürften bei der Fernbehandlung aufgrund gesetzlicher Regelungen derzeit weder Rezepte noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden. Das regelten das Arzneimittelgesetz und der Bundesmantelvertrag. Die Landesärztekammer zeige mit diesem Beschluss, dass sie sich Neuerungen gegenüber nicht verschließe, zugleich aber auch Patientensicherheit von hoher Wichtigkeit sei, so Matheis´ Fazit. hil
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