

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, die Einführung eines neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) zu verschieben. Damit wird das neue Regelwerk nicht wie bisher geplant zum 1. Januar 2019 eingeführt. Grund seien die Vorgaben zum Terminservice- und Versorgungsgesetz, heißt es in einer Mitteilung der KBV. „Wir können jetzt nicht einen neuen EBM beschließen, der im nächsten Jahr abermals angepasst werden muss“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Andreas Gassen.
In den bislang bekannten Gesetzesplänen wird der Bewertungsausschuss aufgefordert, insbesondere die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen. Rationalisierungsreserven, die sich aufgrund des technischen Fortschritts durch Automatisierung und Digitalisierung ergäben, sollten zugunsten der „sprechenden Medizin“ genutzt werden. Zudem soll der Bewertungsausschuss bis Ende März kommenden Jahres ein Konzept vorlegen, wie er die verschiedenen Leistungsbereiche aktualisieren will. Die Änderungen sollen spätestens bis zum 30. September 2019 vorgenommen werden. EB/bee
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