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Elektronische Patientenakte: Einigkeit über Zukunft der Aktenmodelle erzielt


In einer vertraulichen Absichtserklärung haben sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), GKV-Spitzenverband, Krankenkassenvertreter, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) auf ein Konzept zur elektronischen Patientenakte (ePA) verständigt. Als Grundlage aller Aktenmodelle sollen perspektivisch – wie geplant – die ePA-Spezifikationen der gematik dienen, die bis Ende 2018 vorliegen sollen. Das Modell der gematik beruht insbesondere auf der Erteilung von Zugriffsberechtigungen und einer zentralen Datenhaltung der Anbieter. Für die elektronische Gesundheitsakte, die derzeit mehrere große Kassenkonsortien erproben, sollen entsprechende Übergangs- und Migrationsregelungen entwickelt werden. Zudem wurde eine Aufgabenverteilung verabredet. Danach ist die gematik weiterhin für technische Infrastruktur und Standards der ePA sowie für Zulassungen zuständig. Die Kassen sollen die Aktenstruktur definieren und sich um die nicht medizinischen ePA-Inhalte kümmern. Die KBV soll die technischen und semantischen Anforderungen an die medizinischen Daten verantworten – im „Benehmen“ mit den anderen Leistungserbringern, Kassen und gematik sowie auf Basis internationaler Standards. „Uns ist es wichtig, dass wir uns auf eine klare Aufgabenteilung verständigt haben“, betonte KBV-Vorstand Dr. rer. soc. Thomas Kriedel. Wichtig sei jetzt, dass alle Beteiligten am gleichen Strang zögen und es in die gleiche Richtung gehe. KBr
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