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GKV-Reform: Bundestag verabschiedet Entlastung für Versicherte
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Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werden ab dem kommenden Jahr komplett wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Der Bundestag beschloss ein entsprechendes Gesetz zur Entlastung der Versicherten. Für das Versichertenentlastungsgesetz stimmten die Koalition und die Grünen. Dagegen votierte die FDP. AfD und Linke enthielten sich. Das Gesetz soll in den Kernpunkten am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. „Mit diesem Gesetz entlasten wir die Beitragszahler langfristig um acht Milliarden Euro“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Entlastet werden mit der Reform auch Selbstständige mit geringem Einkommen. Der Mindestbeitrag für Selbstständige verringert sich dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zufolge von rund 360 Euro auf rund 156 Euro.
Die Reform legt den Kassen, die derzeit über erhebliche finanzielle Rücklagen verfügen, zudem Zügel an. Künftig darf die Finanzreserve einer Krankenkasse den Umfang einer Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Rücklagen müssen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden. Mit der Reform soll auch eine Reform des Risikostrukturausgleichs auf den Weg gebracht werden. Positiv für die Krankenkassen ist, dass der Gesetzgeber den Aktienanteil an Anlagen, mit denen die Krankenkassen ihre betriebsinternen Altersrückstellungen absichern, von zehn auf 20 Prozent erhöht.
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