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Medizinstudium: Neuer Staatsvertrag im Dezember


Der neue Staatsvertrag zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin kann planmäßig am 6. Dezember durch die Kultusminister der Länder verabschiedet werden. Die Vergabe der Medizinstudienplätze für das Sommersemester 2020 soll somit auf der Grundlage der Neuregelungen erfolgen können. Dies teilte die Kultusministerkonferenz dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mit. Die Minister und Senatoren der Länder hätten sich bei ihrer jüngsten Kultusministerkonferenz Mitte Oktober in Berlin über verschiedene noch offene Punkte ausgetauscht und verständigt. Dazu gehörten unter anderem ein Ausgleichsmechanismus für die Abiturnoten, eine übergangsweise Berücksichtigung der Wartezeit von bisherigen Bewerbern sowie schulnotenabhängige und schulnotenunabhängige Kriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen. Letzte Details würden jetzt formuliert. Anlass für die Neuregelung des Zulassungsverfahrens ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres.
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