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Bedarfsplanung: Kritik an fehlender Gegenfinanzierung neuer Arztsitze


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat davor gewarnt, die Bedarfsplanung für Kinderärzte, Internisten und Psychiater auszusetzen, ohne dass die Krankenkassen die entstehenden Kosten gegenfinanzieren. Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, dass sich Ärzte dieser Fachrichtungen ohne weitere Zulassungsbeschränkungen niederlassen können, solange der Gemeinsame Bundesausschuss keine Beschlüsse zur Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinien fasst. Der stellvertretende KBV-Vorsitzende Dr. med. Stephan Hofmeister verwies jetzt auf eine neue Simulationsrechnung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Diese mache deutlich, dass durch einen geplanten Wegfall der Zulassungsbeschränkungen für diese drei Fachrichtungen ein erheblicher finanzieller Mehrbedarf entstehen könne, der nach bisherigem Stand des Gesetzentwurfes nicht von den Krankenkassen finanziert werden soll. Laut der Simulationsrechnung liegen die Mehrkosten zwischen rund 200 und rund 710 Millionen Euro pro Jahr. „Im Ergebnis sollen die bereits niedergelassenen Ärzte für die Leistungen bezahlen, die dann zusätzlich von den neu niedergelassenen Ärzten erbracht werden“, kritisierte Hofmeister.
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