BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
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Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 427. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen Beschluss zu Empfehlungen zur Vereinbarung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs für das Jahr 2016 mit Wirkung zum 1. November 2018 gefasst.
Der Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter https://institut-ba.de veröffentlicht.
Hinweis:
Gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten den Beschluss beanstanden.
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