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Pflege: Koalition plant weitere Erleichterungen für Bedürftige


Für Pflegebedürftige und ihre Familien soll es nach Plänen der Großen Koalition weitere Erleichterungen geben. Das sehen Änderungsanträge zu einem geplanten Gesetz für mehr Pflegepersonal vor, das zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Demnach sollen Taxifahrten von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen zum Arzt von den Krankenkassen als genehmigt gelten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, BI oder H, Pflegegrad 5, 4 und 3 – hierbei zusätzlich eine dauerhafte eingeschränkte Mobilität – oder wenn man bis 2016 in alter Pflegestufe 2 war und seit Anfang 2017 mindestens in Pflegegrad 3 eingestuft ist. Geplant ist auch, dass Angehörige, die in eine Rehaklinik gehen wollen, ein pflegebedürftiges Familienmitglied parallel in derselben Einrichtung betreuen lassen können. Geht das nicht, sollen Kranken- und Pflegekasse eine Versorgung des Pflegebedürftigen während der Kur koordinieren. Außerdem sollen pflegende Angehörige künftig eine stationäre Reha in Anspruch nehmen können, auch wenn rein medizinisch betrachtet eine ambulante Maßnahme ausreichen würde, wie es zur Erläuterung hieß. „Bei allem notwendigen Engagement für Pflegekräfte: Ohne die gegenseitige Hilfe in den Familien würde unser Pflegesystem zusammenbrechen“, begründete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), den Vorstoß. dpa
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