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Ausschließliche Fernbehandlung: Sachsen-Anhalt beschließt Erweiterung


Der neuen Möglichkeit einer ausschließlichen Fernbehandlung hat die Versammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt zugestimmt. Künftig können die Ärzte in dem Bundesland auch Patienten via Internet, Video oder Telefon behandeln, die vorher noch nicht bei dem Arzt in Behandlung waren.
„Mit Augenmaß und nach einer umfassenden Diskussion haben sich unsere Ärzte für eine Öffnung der bestehenden Fernbehandlungsmöglichkeiten entschieden, die zugleich den Patientenschutz nicht außer Acht lässt“, erklärte Dr. med. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Sie wies aber daraufhin, dass „der persönliche Kontakt zum Patienten auch zukünftig der Goldstandard in der ärztlichen Beratung und Behandlung bleibe. Sie sei auch der Überzeugung, dass durch die neue Regelung weder die ärztliche Unterversorgung beseitigt oder Wartezeiten signifikant reduziert werden könnten. Im Mai dieses Jahres hatte der 121. Deutsche Ärztetag die Berufsordnung für die ausschließliche Fernbehandlung gelockert. Jetzt müssen die Landesärztekammern noch den Weg freimachen. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist die Änderung abgelehnt worden, Thüringen, Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben zugestimmt. mis
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