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Unfallversicherung: Ärzte können höhere Gebühren abrechnen
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Die ärztlichen Honorare in der gesetzlichen Unfallversicherung sind zum 1. Oktober um drei Prozent gestiegen. Damit ist die zweite Stufe einer linearen Gebührenerhöhung von insgesamt 18 Prozent umgesetzt worden. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich mitgeteilt.
Bereits vor einem Jahr waren die Gebührensätze der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) um acht Prozent gestiegen. Weitere Anhebungen von je drei Prozent sollten zum 1. Oktober 2019 und 2020 folgen.
Die Honorarsteigerung für die UV-GOÄ hatte die KBV im vergangenen Jahr ausgehandelt. Die jährliche Erhöhung erfolgt basiswirksam, sodass sich insgesamt eine Steigerung von 18 Prozent ergibt. Einige Leistungen sind von der linearen Erhöhung ausgenommen – insbesondere jene, die in den vergangenen Jahren bereits deutlich erhöht wurden. Dabei handelt es sich unter anderem um Gutachtergebühren, Schreibgebühren, Gebühren für die Hautkrebsbehandlung, Zuschläge für das ambulante Operieren und für ambulante OP-Leistungen.
Die neue UV-GOÄ mit den aktualisierten Gebühren ist auf der Internetseite der KBV zu finden. EB/kk
www.kbv.de/html/uv.php
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