BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Nichtbeanstandung von Beschlüssen des ergänzten Bewertungsausschusses zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung


Mitteilungen
Nichtbeanstandung von Beschlüssen des ergänzten Bewertungsausschusses
nach § 87 Abs. 5a SGB V zur Vergütung der Leistungen
der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß
§ 116b Abs. 6 Satz 8 SGB V
Die Beschlüsse der 23., 24., 26., 27., 28., 29. und 30. Sitzung des ergänzten Bewertungsausschusses (schriftliche Beschlussfassung) wurden im Deutschen Ärzteblatt mit dem Hinweis auf die Möglichkeit zur Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Die vorgenannten Beschlüsse wurden vom BMG nicht beanstandet.
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