ArchivDeutsches Ärzteblatt47/2018Krankenhausabrechnungen: Gesetzgeber legt mit Fristverkürzung Sozialgerichte lahm

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Krankenhausabrechnungen: Gesetzgeber legt mit Fristverkürzung Sozialgerichte lahm

Maybaum, Thorsten; dpa

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Hintergrund der Klageflut ist, dass die Kassen wegen der rückwirkenden Verkürzung der Verjährungsfrist unter Zeitdruck waren. Foto: picture alliance
Hintergrund der Klageflut ist, dass die Kassen wegen der rückwirkenden Verkürzung der Verjährungsfrist unter Zeitdruck waren. Foto: picture alliance

Nach einer Fristverkürzung des Gesetzgebers für Klagen der Krankenkassen wegen eventuell mangelhafter Krankenhausabrechnung von vier auf zwei Jahre und einer Stichtagsregelung für ältere Fälle hat sich die Sorge um eine Klagewelle der Kassen bewahrheitet. Bei den Sozialgerichten in Rheinland Pfalz sollen 15 000 Klagen eingegangen sein. In Bayern sind die Sozialgerichte in wenigen Tagen von 14 000 Klagen überrollt worden, wie der Präsident des Landessozialgerichts, Günther Kolbe, mitteilte. Die Klagen reichten aus, um drei der sieben bayerischen Sozialgerichte ein Jahr zu beschäftigen. „Der Bundesgesetzgeber hat in einer Hauruckaktion mit der Verkürzung der Verjährungsfristen bei Krankenhausleistungen eine Klagelawine ausgelöst“, kritisierte Kolbe. Die hohen Eingänge seien offenkundig nicht ohne Weiteres zu schultern. Der stellvertretende Sprecher des Bundessozialgerichts, Olaf Rademacker, sprach von einem bundesweiten Problem, das sich durch ganz Deutschland ziehe. In der Angelegenheit sei es mittlerweile zu einer „überwältigenden Zahl an Verfahren“ gekommen. Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sagte, es sei „offenbar“ auf Bundesebene unterschätzt worden, welche Folgen insbesondere die sehr kurzfristige Stichtagsregelung in der Praxis habe. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte Ende Oktober angekündigt, man wolle die Folgen eines Urteils des Bundessozialgerichts zum Januar 2019 korrigieren. Mit der verkürzten Verjährungsfrist wollte die Regierung negative finanzielle Auswirkungen für Kliniken abfedern und die Sozialgerichte entlasten. Das BMG teilte auf Nachfrage mit, man werde „geeignete Maßnahmen prüfen, um die Wirksamkeit der Regelung zu verbessern“, falls sich herausstellen sollte, dass die Zahl der Klagen zu einer erheblichen Belastung der Sozialgerichte führe. may/dpa

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