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Systemische Therapie: Gemeinsamer Bundesausschuss erkennt Nutzen an


Nach jahrelanger Beratung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Nutzen der systemischen Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren anerkannt. Damit ist die Grundlage gelegt, dass die systemische Therapie im nächsten Verfahrensschritt in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen werden kann. Der Antrag darauf war bereits im Februar 2013 gestellt worden, der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie setzte sich bereits vor zehn Jahren für die Anerkennung ein. Dieses Verfahren rund um die Methodenbewertung in der Psychotherapie gehört zu den Verfahren im G-BA, die sich in dem Gremium am längsten hinziehen.
Bevor Patienten die systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, müssen noch Einzelheiten zur praktischen Anwendung geregelt werden, beispielsweise auch zum Behandlungsumfang, erklärte Dr. med. Monika Lelgemann, unparteiisches G-BA- Mitglied. Man gehe allerdings davon aus, dass dies innerhalb des nächsten Jahres abgeschlossen sei. Der unparteiische Vorsitzende Josef Hecken warnte im G-BA-Plenum, keine weiteren Zeitverzögerungen mehr zulassen zu wollen und zur Not von seinem gesetzlich zulässigen Steuerungsrecht Gebrauch zu machen. Die Krankenkassen hatten gegen die Anerkennung gestimmt. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die drei Unparteiischen des G-BA votierten dafür. bee
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