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Hessen und Nordrhein: Ausschließliche Fernbehandlung abgesegnet
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Die Delegierten der Landesärztekammer Hessen und der Ärztekammer Nordrhein haben bei ihren Vertreterversammlungen die Lockerung des Fernbehandlungsverbots beschlossen. Die ausschließliche Beratung oder Behandlung von dem Arzt noch unbekannten Patienten über Kommunikationsmedien ist demnach künftig in Hessen und Nordrhein im Einzelfall unter anderem erlaubt, „wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird“. Die Kammerversammlungen sind mit ihren Beschlüssen den Vorschlägen des 121. Deutschen Ärztetags in Erfurt gefolgt. Dort hatten die Delegierten für eine Änderung der (Muster-)Berufsordnung gestimmt. Man wolle die Entwicklungen aktiv mitgestalten, hieß es aus den Reihen der Delegierten der Landesärztekammer Hessen. Dennoch sieht das hessische Ärzteparlament dringenden Handlungsbedarf mit Blick auf die Definition von Rahmenbedingungen für die Fernbehandlung und erwartet schnellstmögliche Klärung offener Fragen durch den Ausschuss der Bundesärztekammer. Onlinekommunikation und visuelle Inspektionen via Bildschirm könnten additiv genutzt werden, sie würden aber nicht die nötige persönliche Zuwendung von Ärzten ersetzen, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. may/EB
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Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.am Dienstag, 4. Dezember 2018, 06:08
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