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Arztinformationssystem: Ärzteschaft fordert Nachbesserungen


Am Entwurf einer Rechtsverordnung für ein Arztinformationssystem (AIS) aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss es Änderungen und Ergänzungen geben. Dafür haben sich Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ausgesprochen. Das AIS soll Ärzte bei der Verordnung unterstützen. Dazu soll es in einfacher und übersichtlicher Form über die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln informieren. Die Mindestanforderungen an das System legt das BMG in einer Rechtsverordnung fest, deren Entwurf seit Mitte Oktober vorliegt. BÄK, AkdÄ und KBV verlangen in Stellungnahmen nun, dass die abgebildeten Informationen unabhängig, verständlich und übersichtlich sein müssen und nicht überfrachtet sein dürfen. Sie müssten zielgerichtet, prägnant, praxisnah aufbereitet und auf Notwendiges beschränkt werden. KBV, BÄK und AkdÄ fordern unter anderem auch eine Erweiterung des Systems auf den stationären Sektor. Dies sei etwa im Hinblick auf das Entlassmanagement erforderlich, da Krankenhausärzte dabei unter anderem Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel für einen Übergangszeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen könnten. Die KBV mahnte darüber hinaus, dass die Einführung des AIS für den Vertragsarzt nicht mit Mehrkosten verbunden sein dürfe. Deshalb seien ergänzende Finanzierungsregeln nötig. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands schlägt konkret eine Ergänzung in der Rechtsverordnung vor, wonach mögliche Erhöhungen der Lizenzkosten durch die Krankenkassen erstattet werden sollten. Die KBV äußerte darüber hinaus Sorge um die Therapiefreiheit der Ärzte. Das AIS dürfe nicht als Instrument zur Verordnungssteuerung durch eine Verschärfung der Regressbedrohung der Ärzte missbraucht werden. hil
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