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Heil- und Hilfsmittelgesetz: Gesetzgeber plant Korrekturen bei Ausschreibungen


Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will auf bestehende Probleme bei Ausschreibungen von Heil- und Hilfsmitteln reagieren. An das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll ein Heil- und Hilfsmittelpaket mit Änderungen angehängt werden, wie gut informierte Kreise dem Deutschen Ärzteblatt bestätigten. Die Änderungsanträge befänden sich in Arbeit, hieß es. Bereits beim Homecare-Management-Kongress des Bundesverbands Medizintechnik (BVMed), hatte Andreas Brandhorst, verantwortlicher Referatsleiter für den Hilfsmittelbereich im BMG, erklärt, bei Ausschreibungen müssten Unklarheiten konkretisiert werden. „Baustellen“ sah Brandhorst vor allem bei der Klarstellung zur Zulässigkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen im Zusammenhang mit Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung sowie in der Konkretisierung von Versorgungen mit einem hohen Dienstleistungsanteil und der angemessenen Berücksichtigung von qualitativen Aspekten in Ausschreibungen. Insgesamt machte Brandhorst „fünf gesetzliche Stellschrauben für die Qualität der Hilfsmittelversorgung“ aus. Dazu gehöre das Hilfsmittelverzeichnis, das Vertragsrecht, die Präqualifizierung, das Vertragscontrolling sowie die Beratung und Information der Versicherten. Noch im März hatte das BMG keinen Regelungsbedarf gesehen, aber angekündigt, die Entwicklung bei Heil- und Hilfsmittelausschreibungen im Auge zu behalten. Seit März streiten Bundesversicherungsamt und DAK-Gesundheit sowie die Barmer über die Zulässigkeit von Ausschreibungen vor Gericht. Erst kürzlich hatte das Landessozialgericht Hamburg der DAK in einem Eilentscheid recht gegeben. Die Richter begründen das damit, dass der Rechtsbegriff „hoher Dienstleistungsanteil“ im Gesetz nicht genau bestimmt ist. may
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