BRIEFE
Krankschreibungen: Reha vor Rente


Leider verstehe ich das Anliegen ... überhaupt nicht. So wird mitgeteilt, dass nur ein Drittel der Betroffenen vor dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente an einer Reha-Maßnahme teilgenommen haben. Grundsätzlich gilt: Reha vor Rente. Dass heißt, ein Rentenantrag kann von der DRV zuerst einmal als Reha-Antrag eingestuft werden und durch entsprechende Maßnahmen, die DRV verfügt über eigene Ärzte, könnte eine Nachuntersuchung durchgeführt werden und eine entsprechende Rehabilitation vor Rente verlangt werden, sofern diese erfolgversprechend wäre. Dies dürfte in Übereinstimmung mit der Gesetzeslage sogar möglich sein.
Dr. med. Harald R. Schuler, 76133 Karlsruhe
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