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Einheitlicher Bewertungsmaßstab: Neuauflage kommt erst Anfang 2020


Der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) kommt nicht mehr im kommenden Jahr. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, soll der angepasste EBM bis Ende September 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Bereits im September hatten sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine Verschiebung des Termins verständigt. Hintergrund für die Verschiebung seien Vorgaben, die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplant wurden, das im April 2019 in Kraft treten soll, hieß es von der KBV zur Begründung. Unter anderem werde der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, insbesondere die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen. Nach dem bisherigen Zeitplan sollte die Weiterentwicklung des EBM in diesem Jahr abgeschlossen werden, sodass die neuen Regelungen ab Januar hätten gelten können. Dazu hätten KBV und GKV-Spitzenverband bis Ende September im Bewertungsausschuss einen Beschluss fassen müssen. EB
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