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Studiengang Psychologie: Petition für mehr Verfahrensvielfalt gescheitert


Eine Petition im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat gefordert, dass im Studiengang Psychologie künftig mehr über tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie informiert wird. Die Petitionszeichnungsfrist endete am 27. November mit 4 729 Stimmen. Das Quorum wurde damit nicht erreicht. Eingereicht hatte die Petition die Interessengemeinschaft der Psychoanalyse an Universitäten (IDPAU), ein von Studierenden gegründeter Verein, der sich nach eigenen Angaben „mit der ungleichwertigen Lehre im Studiengang Psychologie beschäftigt“. Dort werde nur ausführlich über die Verhaltenstherapie, nicht aber hinreichend und nicht fachlich qualifiziert über tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie informiert.
„Der Deutsche Bundestag möge darauf hinwirken, dass bei einer Novellierung des Psychotherapeutengesetzes eine zukünftige Approbationsordnung für Psychotherapeuten eine fachkundig angeleitete und praxisorientierte Anschauung aller Psychotherapieverfahren vorsieht und Hochschulambulanzen für alle in der Versorgung vertretenen Psychotherapieverfahren ermächtigt sind“, hieß es in der Petition. Dies ist nach Angaben der IDPAU nicht nur im Interesse von Psychologie-Studierenden, sondern auch im Interesse von Patienten, die die Wahl haben sollen, sich frei für ein psychotherapeutisches Verfahren zu entscheiden. Bis auf eine Ausnahme seien alle Lehrstühle der klinischen Psychologie an staatlichen Hochschulen von Verhaltenstherapeuten besetzt.
Im Hinblick auf die geplante Novellierung der Ausbildung zum Psychotherapeuten befürchtet die IDPAU, dass „der bestehende Missstand“ noch weiter festgeschrieben wird. PB
Schäfer, Georg
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