AKTUELL
Hebammen: Berufshaftpflichtige Geburtsschäden sind selten


Die Schadensfälle bei klinischen und außerklinischen Geburten durch freiberufliche Hebammen schwankten zwischen 2004 und 2014 zwischen sechs und 31 Fällen pro Jahr. Im Mittel wurden rund 20 Geburtsschäden pro Jahr an die Berufshaftpflicht freiberuflicher Hebammen gemeldet worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag unter Berufung auf Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft hervor. Für den Bereich der angestellten Hebammen in Kliniken liegen keine Angaben vor.
„Geburtsschäden sind glücklicherweise selten, könnten aber häufiger vermieden werden“, erklärte Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung der Grünen im Bundestag, die die Anfrage gestellt hatte. Sie macht Stellschrauben für die Prävention von Geburtsschäden in einer besseren Kommunikation zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und ausreichend Personal aus. Kappert-Gonther forderte darüber hinaus ein nationales Aktionsprogramm zur Verhinderung von Geburtsschäden. Darin müssten zum Beispiel Leitlinien für die Geburtshilfe, Kommunikationsregeln und Personalschlüssel festgelegt werden. Ein solches Programm sollte auch die Einführung eines GeburtsschädenRegisters umfassen, sagte sie. Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort darauf, dass für ein solches Register die Bundesländer zuständig seien. may
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.