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Terminservice- und Versorgungsgesetz: Blankoverordnung für Gesundheitsberufe kommt


Die Blankoverordnung für Gesundheitsberufe wie etwa Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten soll an das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) angehängt werden. Darauf hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hingewiesen. Der GKV-Spitzenverband und der Spitzenverband der Heilmittelverbände werden demnach angehalten, bis Ende März 2020 Indikationen zu vereinbaren, bei denen eine Blankoverordnung erfolgen soll. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll „vor Abschluss der Vereinbarung“ in den Prozess einbezogen werden, wie es heißt. Der Arzt treffe weiterhin die Entscheidung, dass zur Behandlung ein Therapeut hinzugezogen werden soll, erläuterte der Minister. Der Therapeut entscheide aber über die Intensität der Behandlung. Ein Direktzugang der Patienten zu Therapeuten ist Spahn zufolge nicht geplant. Das soll weiterhin nur in Modellprojekten möglich sein. Die erste Lesung für das TSVG stand für den 14. Dezember auf der Agenda des Bundestags. Eine öffentliche Anhörung mit betroffenen Verbänden soll es Ende Januar 2019 geben. Mit dem TSVG sollen gesetzlich Versicherte zügiger einen Arzttermin erhalten. Es werden offene Sprechstunden für einzelne Facharztgruppen eingeführt sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, die Terminservicestellen auszubauen. Außerdem werden die Mindestsprechstundenzeiten von 20 auf 25 Stunden angehoben. bee
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