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Operationen- und Prozedurenschlüssel: Klarstellung zur Schlaganfallbehandlung


Das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat Klarstellungen zum Operationen- und Prozedurenschlüssel (POS) 2019, unter anderem zur neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, veröffentlicht. Formuliert ist im OPS-Katalog nun, dass die auf maximal 30 Minuten begrenzte Zeitspanne zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende die Zeit ist, die der Patient im Transportmittel – zum Beispiel dem Rettungshubschrauber – verbringt. Wird diese Zeit eingehalten, kann ein Krankenhaus entsprechende Zuschläge abrechnen. Die Klarstellung ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 gültig. Das DIMDI präzisiert damit auf Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die bisherige Formulierung im OPS-Katalog, die zuletzt für Probleme gesorgt hatte. Das Bundessozialgericht hatte in einer Entscheidung (Az.: B 1 KR 38/17 R) über die Vergütung für diese akute Schlaganfallbehandlung die Definition der reinen Transportzeit neu gedeutet. Im Ergebnis sahen bundesweit viele Krankenkassen die Chance, Geld von den Krankenhäusern zurückzuerhalten. Da dies nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprach, verkürzte das Ministerium per Gesetz die Fristen für Klagen der Kassen und führte für Altfälle eine Stichtagsregelung ein. Dies löste jedoch eine Klagewelle der Kassen vor den Sozialgerichten aus. BMG, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft empfahlen den Kassen jetzt gemeinsam, Klagen fallen zu lassen, wenn sie gegen die Klarstellungen des DIMDI verstoßen. may
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