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Selektivvertrag: Betriebsärzte können Impfungen abrechnen
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Betriebsärzte können Versicherte der Barmer ab dem 1. Januar 2019 im Unternehmen impfen und dies abrechnen. Möglich macht das der bundesweit erste Selektivvertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte, den die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die Barmer geschlossen haben. Mit dem Präventionsgesetz hatte der Gesetzgeber die Kassen verpflichtet, mit den Betriebsärzten Verträge über Impfleistung und Vergütung abzuschließen. Das Problem bisher war allerdings, dass Schutzimpfungen zwar zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen zählen, aber nur direkt mit diesen einzeln abgerechnet werden können. Die DGAUM wies bereits im Juli darauf hin, dass diese Direktabrechnungen mit jeder einzelnen der unterschiedlichen Krankenkassen für die Betriebsmediziner im Alltag kaum wirtschaftlich machbar seien. Für eine effiziente Abrechnung wäre eine Servicedienststelle erforderlich, die die Abrechnung zwischen Betriebsarzt und Krankenkasse übernehme, hieß es im Juli. Dies sei aufgrund einer bestehenden Gesetzeslücke derzeit aber noch ausgeschlossen.
Wie DGAUM und Barmer jetzt mitteilten, haben sie statt einer Gesetzesänderung nun einen Lösungsweg über Selektivverträge gefunden. Somit können Betriebsärzte Leistungserbringer sein und sowohl Impfleistungen erbringen als auch diese Leistungen durch Dritte abrechnen lassen. Das Bundesversicherungsamt hat diesem neuen, rechtlichen Lösungsansatz als Rechtsaufsicht nach Angaben von DGAUM und Barmer bereits zugestimmt. may/EB
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