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Psychotherapeutenausbildung: Referentenentwurf stößt bei Ärzten auf Kritik
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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zum Jahresauftakt einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt. Demnach soll es künftig einen dreijährigen Bachelor- sowie einen aufbauenden zweijährigen Masterstudiengang zum Psychotherapeuten geben. Nach Masterstudium und Approbation soll eine Weiterbildung folgen. Bereits im Vorfeld gab es heftige Kritik an dem Vorhaben, die nicht abebbt. Der Entwurf versuche, Diagnostik, Behandlung und Erforschung psychischer Erkrankungen in wesentlichen Teilen völlig von der Medizin zu trennen, hieß es etwa von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Ihm liege die falsche Annahme zugrunde, dass Psychotherapie isoliert ohne eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung in Psychologie oder Medizin als reine Technik erlernt und ausgeübt werden könne. Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht zwar die Notwendigkeit, die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu reformieren. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass voneinander getrennte Versorgungsbereiche entstünden oder die Versorgung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen aus dem medizinischen Versorgungssystem ausgegliedert würden. Unter anderem hatte die Ärzteschaft auch eine Reduktion der Berufsbezeichnung der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf „Psychotherapeut“ kritisiert. Abgelehnt wird auch eine Ausweitung der Kompetenzen der Psychotherapeuten für die Psychopharmakaverordnung. Letzteres missbilligen auch die Psychotherapeuten. bee/PB
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