ArchivDeutsches Ärzteblatt4/2019Präimplantationsdiagnostik: Krankenkassen sollen Kosten übernehmen

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Präimplantationsdiagnostik: Krankenkassen sollen Kosten übernehmen

KNA; dpa

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Eine Bezahlung der Präimplantationsdiagnostik durch die Kassen würde für die betroffenen Paare eine enorme finanzielle Entlastung bedeuten. Foto: picture alliance
Eine Bezahlung der Präimplantationsdiagnostik durch die Kassen würde für die betroffenen Paare eine enorme finanzielle Entlastung bedeuten. Foto: picture alliance

Die Krankenkassen sollen künftig die Präimplantationsdiagnostik (PID) bei Paaren bezahlen, die trotz der Vorbelastung durch schwere Erbkrankheiten ein Kind bekommen wollen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz hervor. Darin heißt es, mit der Kostenübernahme werde im Leistungsrecht der Krankenkassen der Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2011 nachvollzogen, die PID in eng begrenzten Ausnahmefällen zu erlauben. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Kassen ist laut Änderungsantrag, dass Paare, die die PID einschließlich künstlicher Befruchtung nutzen wollen, verheiratet sind. Zudem dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden. Geplant ist, dass drei Versuche zur Implantation der untersuchten Embryonen in die Gebärmutter bezahlt werden. Derzeit müssen Betroffene für die Kosten der PID selbst aufkommen. Die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonther kritisierte, der Gesetzgeber habe bei der Zulassung der nach wie vor nicht unumstrittenen PID seinerzeit bewusst beschlossen, dass die Krankenkassen die Kosten nicht tragen sollten. Die PID nun für ausgewählte Indikationen und Paare mal eben schnell per Änderungsantrag zur Regelleistung zu machen, werde der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht, erklärte sie. kna/dpa

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