

Fachpolitiker der Union haben sich darauf verständigt, dass die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation, der Deutschland 2005 beigetreten ist, umgesetzt werden soll. „Laut der Konvention dürfen Tabakprodukte nur eingeschränkt beworben werden“, sagte Fraktionsvize Gitta Connemann (CDU). Es gehe „nicht um ein Pauschalverbot“. Wichtig seien Jugend- und Gesundheitsschutz, zugleich sei für Vertrauensschutz zu sorgen. Das Prinzip besage unter anderem, dass Neuregelungen keine rückwirkenden Nachteile hervorrufen dürften. Über die wesentlichen Punkte wollen die Fachpolitiker nun in der Unionsfraktion diskutieren und auch auf den Koalitionspartner SPD zugehen, wie Connemann sagte. In der vergangenen Legislaturperiode war ein Anlauf für ein Außenwerbeverbot am Widerstand der Union gescheitert. Das Bundeskabinett hatte 2016 zwar einem Entwurf zugestimmt, Tabakwerbung auf Plakatwänden und im Kino ab 2020 weitgehend zu verbieten. Das Gesetz wurde aber nie beschlossen. Die SPD dringt – wie etwa auch die Bundesärztekammer – auf einen neuen Anlauf. Die Sozialdemokraten forderten, alle Formen von Werbung zu verbieten und dabei alternative Produkte wie E-Zigaretten einzuschließen. dpa
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