

Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 431. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen Beschluss zur Anpassung der Zeitplanung der Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2019 gefasst. Die Beratungen zur Weiterentwicklung des EBM – sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich – sollen bis zum 30. September 2019 abgeschlossen werden. Der angepasste EBM soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Der Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter https://institut-ba.de veröffentlicht.
Hinweis:
Gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten den Beschluss beanstanden.
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