

Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung aus dem Bundesgesundheitsministerium zugestimmt. Mit der Reform soll die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf eine neue Grundlage gestellt und außerdem die Versorgung verbessert werden. „Mit der eigenständigen Ausbildung wird die Qualifikation künftiger Psychotherapeuten noch besser und ihr Beruf noch attraktiver“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Künftig soll die Approbation nach einem fünfjährigen Universitätsstudium der Psychotherapie erteilt werden. Für den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig. Der Kabinettsentwurf sieht keine Modellstudiengänge zum Erwerb von Kompetenzen in der Psychopharmakotherapie mehr vor. „Nach vielfältigen Protesten haben wir diese Option wieder gestrichen“, erläuterte Spahn. Auch die verpflichtende somatische Abklärung durch einen Arzt vor einer Psychotherapie sei deutlicher formuliert. Die neue Berufsbezeichnung lautet: Psychotherapeutin/Psychotherapeut. Ärzte sollen den Zusatz „ärztlicher“ Psychotherapeut führen können.
Die Bundesärztekammer (BÄK) lehnte im Vorfeld den Referentenentwurf zur Ausbildungsreform strikt ab. Der Kabinettsentwurf werde derzeit „intensiv geprüft“, heißt es aus der BÄK. Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der BÄK, befürchtet grundsätzlich „eine weitgehende Ausgliederung der Behandlung von psychisch Kranken aus dem medizinischen Versorgungssystem“.
Spahn will das neue Gesetz bis zur Sommerpause beschließen. Die neuen Studiengänge der Psychotherapie könnten dann erstmals zum Wintersemester 2020 angeboten werden. PB
Lehmann, Hanjo
Payk, Theodor
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