AKTUELL
Gemeinsamer Bundesausschuss: Impfung gegen Herpes zoster wird Kassenleistung
;


Die Impfung gegen Herpes zoster – mit einem seit Mai 2018 in Deutschland zur Verfügung stehenden adjuvantierten subunit-Totimpfstoff – wird künftig für alle ab 60 Jahren sowie für Menschen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab 50 Jahren Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss kürzlich, die Schutzimpfungs-Richtlinie an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) anzupassen. Die Impfempfehlung der STIKO berücksichtige das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie, hieß es vom G-BA. Zu den Grunderkrankungen, die eine Impfung ab 50 zulasten der GKV ermöglichen, gehören dem G-BA zufolge zahlreiche Indikationen wie etwa angeborene oder erworbene Immundefizienz beziehungsweise Immunsuppression, HIV-Infektion, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes oder chronisch entzündliche Darmerkrankungen. Auch die chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale, eine chronische Niereninsuffizienz und Diabetes mellitus werden vom G-BA beispielhaft genannt. Nach Untersuchungen des Robert Koch-Instituts erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300 000 Menschen an Herpes zoster. Etwa fünf Prozent von ihnen entwickeln als Komplikation die postherpetische Neuralgie. Ihre Empfehlung veröffentlichte die STIKO im Dezember 2018 im Epidemiologischen Bulletin 50/2018 (http://daebl.de/NX42). Begleitend zur Impfempfehlung hat das RKI online FAQs zur Erkrankung und Impfung sowie Informationen für die Fachöffentlichkeit bereitgestellt (http://daebl.de/ZV69). Die (Standard-)Impfung gegen Herpes zoster mit einem attenuierten Lebendimpfstoff wurde durch die STIKO nicht empfohlen. may/EB