

Schon immer hatte ich ein Problem mit unserer Berufsbezeichnung. Also nicht dem Arzt an sich, sondern mit der Bezeichnung „Freiberufler“. Diese definiert eine eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen auf dem Boden besonderer beruflicher Qualifikation. Mit dieser Definition fühle ich mich, da Kassenarzt, ungefähr so wohl wie der Colonpolyp, um dessen Hals sich eine Polypektomieschlinge zuzieht.
Gut, ich habe als Kassenarzt noch die Freiheit, Diagnosen stellen zu dürfen, aber dann? Dann bin ich, was weitere diagnostische oder gar therapeutische Maßnahmen anbelangt, förmlich erstickt in einem Ganzkörpergips, angelegt durch Vorschriften der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen. „Unfreiberufler“ oder „Maximal Gegängelter“ würde die Sache besser treffen, aber jetzt habe ich einen anderen Vorschlag bekommen, und zwar von einer Institution, die alles weiß und immer Recht hat. Nämlich dem Finanzamt. Dort sind meine Einkünfte aus kassenärztlicher Tätigkeit, wie ich aus den Bescheiden entnehmen konnte, als „selbstständig“ eingestuft.
Selbstständig?! Das klingt gut, aber eigentlich habe ich keinen wirklichen Schimmer von Selbstständigkeit. Daher muss ich dem auf den Grund gehen und Menschen befragen, die Experten in Sachen Selbstständigkeit sind. Zuerst rufe ich einen Installateur an und frage ihn, was er davon halten würde, wenn seine Kunden ihn beliebig oft für 60 Euro im Quartal in Anspruch nehmen könnten. Pause. Dann: „Vollidiot!“, und die Leitung ist tot.
Oh, ich muss etwas behutsamer vorgehen, um die Gemeinsamkeiten zwischen Selbstständigkeit und selbstständigem Kassenarztwesen auszuloten. Als Nächsten habe ich einen gut gelaunten Malermeister in der Leitung. Er möge sich doch bitte einmal vorstellen, dass seine Kunden eine Art Versicherung haben, die für grundlegende Kosten seiner Tätigkeit aufkommt. „Interessant, aber es gibt in Deutschland ja nichts, was nicht versichert werden kann.“
Wenn nun ein Kunde für seine Zimmer keinen gewöhnlichen Anstrich mit sündhaft billigem RAL 08/15 haben möchte, sondern eine exklusive Farbe, würde er die Mehrkosten in Rechnung stellen? „Ja selbstverständlich! Was für eine Frage!“ Diese Mehrkosten sind aber von der Versicherung nicht abgedeckt, daher droht ihm vonseiten der Malervereinigung und der Farbversicherung ein Regress. Was würde er dazu sagen?
„WIE BITTE?!“ Ja, wenn er die gewünschte Farbe an der Wand aufbringt, läuft er Gefahr, die Mehrkosten zu tragen. Pause. Dann lacht er: „Sie sind Karnevalist, nicht wahr?“ Nein, nein, ich bin absolut ernsthaft. Er würde nur um diesen Regress herumkommen, wenn er anhand eines überaus komplizierten Verschlüsselungsmodus beweisen könnte, dass die exklusive Farbe für den Versicherten unabdingbar ist. „Nee, jetzt wollen Sie mich aber wirklich auf den Arm nehmen!“
Nichts liegt mir ferner als das. Die Malervereinigung würde einen immensen Aufwand betreiben, sagen wir mal in Höhe von mehreren tausend Euro, um Sie vor eine Art Tribunal zu zerren, damit Sie sechzig Euro zurückerstatten. „Haha! Wo gibt’s denn so was? Mir ist ja schon allerhand Absurdes begegnet, aber das ist Weltklasse! Sagen Sie mal, wovon reden Sie eigentlich, was machen Sie denn?“ Ich bin Kassenarzt. Pause. „Oh, jetzt verstehe ich. Das tut mir leid. Also, wenn Sie handwerklich begabt sind, ich habe noch eine Stelle frei.“ Danke. Ich überleg‘s mir.
Dr. med. Thomas Böhmeke
ist niedergelassener Kardiologe in Gladbeck.
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