MANAGEMENT
Verordnung: Neues Formular zur Krankenbeförderung


Das Verordnungsformular zur Krankenbeförderung ist grundlegend überarbeitet worden. Das berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Es ist übersichtlicher aufgebaut und klarer gegliedert, sodass das Ausfüllen leichter wird. Nachfragen insbesondere von Krankenkassen und Transportunternehmen sollen so vermieden werden. Die Einführung erfolgt zum 1. April.
Auf dem überarbeiteten Formular 4 sind alle auszufüllenden Felder, zum Beispiel zum Grund und zur Art der Beförderung, strukturiert angeordnet. Zudem wurde die Anzahl der Felder reduziert, was ebenfalls zu einer höheren Übersichtlichkeit beiträgt.
Künftig ist auf den ersten Blick ersichtlich, ob eine genehmigungsfreie oder genehmigungspflichtige Fahrt verordnet wird. Durch diese Neuerung kann auch die Patientin oder der Patient schnell erkennen, ob vor der Krankenbeförderung eine Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden muss.
Die kurzfristig eingeführte Regelung, dass bestimmte pflegebedürftige und schwerbehinderte Patienten bei Taxi- und Mietwagenfahrten keine Genehmigung ihrer Krankenkasse mehr einholen müssen, konnte aufgrund langer Vorlaufzeiten bei Krankenkassen und Transportunternehmen noch nicht berücksichtigt werden. Die gesetzliche Neuerung gilt seit Jahresbeginn und soll bei der nächsten Überarbeitung des Formulars umgesetzt werden.
Bis dahin gilt folgende Übergangsregelung: Ärzte und Psychotherapeuten kreuzen zwar weiterhin an, dass es sich um eine genehmigungspflichtige Taxi- oder Mietwagenfahrt handelt. Der Patient braucht die Genehmigung aber nicht einholen, sondern kann die Verordnung so wie sie ist, bei Fahrtbeginn dem Transportdienst überreichen.
Bisher verwendete Vordrucke dürfen ab dem 1. April nicht mehr eingesetzt werden. Praxen sollten deshalb rechtzeitig neue Formulare über ihre regulären Bezugswege bestellen. Das neue Formular wird auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein.
Hinweise zum Ausfüllen des Formulars stellt die KBV auf ihrer Webseite bereit. EB
http://daebl.de/XN17
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