BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Änderung der Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TPG zur ärztlichen Beurteilung nach § 11 Abs. 4 S. 2 TPG (Richtlinie Spenderbeurteilung) – 1. Lesung


Bekanntmachungen
Gegenwärtig wird die Richtlinie der Bundesärztekammer gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TPG zur ärztlichen Beurteilung nach § 11 Abs. 4 S. 2 TPG (bisherige Bezeichnung) überarbeitet. Der Richtlinienänderungsvorschlag für die Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TPG zur ärztlichen Beurteilung nach § 9a Abs. 2 Nr. 1 TPG (RL BÄK Spendererkennung, neue Bezeichnung) kann auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer unter folgendem Link eingesehen werden:
Gemäß § 10 Abs. 1 des Statuts der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer besteht die Möglichkeit der Stellungnahme bei Richtlinienänderungen.
Wir bitten Sie, etwaige Eingaben bis zum 03.05.2019 an folgende Adresse zu richten: transplantationsmedizin@baek.de
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